Weitere Artikel und Zusammenhänge


Zwischenergebnisse und Forschungsresultate der UEK

Die Forschungsarbeit der UEK resultiert in einer Publikationsreihe von insgesamt zehn Bänden. Die Reihe umfasst einen Porträtband, einen Vermittlungsband, sechs Forschungsbände, einen Quellenband sowie den Schlussbericht zuhanden des Bundesrats. Die Publikationen kamen gestaffelt im März, Mai, Juli und September 2019 heraus und stehen nebst der gedruckten Buchform auch als kostenlose E-Books auf folgender Website zur Verfügung: https://www.uek-administrative-versorgungen.ch/forschung


ILO Internationales Sozialrecht und die Menschenrechtskonvention

Vortrag vom Minister Emanuel Diez, Chef der Rechtsabteilung des Eidgenössischen Politischen Departements, gehalten am 24. Juni 1970 an der 31. Jahreskonferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren in Seelisberg.

Dieser Vortrag zeigt klar die verwerflichen Strukturen der damaligen Schweizerischen Gesellschaftsnormen und der Regierung, welche die schweizerischen Behörden durch die Anordnung der administrativen Versorgung in der Schweiz ab 1941 begangen haben, das gemäss dem damaligen in der Schweiz geltenden Recht, als auch den Menschen- und Grundrechten widersprach.

Schon im Jahr 1970 gab es einen Regierungsvertreter, welcher unmissverständliche Worte zu den menschenrechtsverletzenden Massnahmen der schweizerischen Behörden fand, welche das damalige geltendene Recht in der Schweiz missachteten und von der ILO (Internationales Arbeitsamt) beanstandet wurden.


24.11.2010 GEWALT IN KINDERHEIMEN: PRIVATER LANCIERT AUFARBEITUNG

by Otto Hostettler, Beobachter

Die düstere Geschichte der Schweizer Kinderheime dokumentieren: Weil die offizielle Schweiz noch immer davor zurückschreckt, macht sich jetzt die private Stiftung von Guido Fluri daran.


09.08.2010 DIE SCHWESTER MIT DEM STOCK GAB DAS KOMMANDO

by Otto Hostettler, Beobachter

Als frischgebackene Sozialarbeiterin hatte Stadler 1966 den Kopf voller Ideale – landete aber in der harten Realität. An ihrem ersten Arbeitsort im damaligen Landerziehungsheim Albisbrunn in Hausen am Albis herrschte Mitte der Sechziger ein Strafsystem, das ihr noch 44 Jahre später Angst macht. Ausgerechnet in diesem Vorzeigeheim, das zuvor jahrzehntelang von Koryphäen der Sozialarbeit geführt worden war und die Entwicklung schweizweit prägte hier weiterlesen


Foto: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS Knaben des Knabenerziehungsheims Oberbipp bei der Feldarbeit, 1940

Damit nehmen die Medien die Funktion der «vierten Gewalt» wahr, die den Vorkämpfern der Pressefreiheit schon Ende des 18. Jahrhunderts vorschwebte, als noch die Zensur herrschte. Die Presse sollte den drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative auf die Finger schauen, damit sie die Rechte der Bürger nicht verletzten. Paul Usteri etwa, der Gelehrte und spätere NZZ-Chefredaktor, notierte in den 1790er Jahren, dass alle «Staatseinrichtungen» dem Urteil der Menschen unterworfen seien, die denken und sagen dürften, was sie wollten: «Pressfreiheit ist das Palladium der Rechte der Menschheit und das einzige sichere Mittel, das den Menschen gegen Sklaverei, Niederträchtigkeit und Barbarei schützt.»

Quelle: Neue Zürcher Zeitung - Urs Hafner


Medienmiteilung Thurgauer Tagblatt

Die Solidaritätsbeiträge sind keine Selbstläufer, die Zeit drängt. Opfer fürsorgerischer, administrativer Zwangsmassnahmen und ehemalige Verdingkinder können noch bis Ende März 2018 ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Jedoch die Wenigsten haben das bisher getan.

Quelle: Thurgauer Tagblatt - Sebastian Keller